Was ist der EAP ?
EAP
Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) Steiermark ist Teil eines europaweiten Netzwerks von Einheitlichen Ansprechpartnern und Hilfs- und Problemlösungsdiensten. Die Rolle des EAP Steiermark ist die eines Vermittlers zwischen Personen, die an der Aufnahme oder Ausübung von Dienstleistungen in Steiermark interessiert sind, und den zuständigen Behörden/Stellen in der Steiermark, die für die Verfahrensabwicklung verantwortlich sind. Der EAP Steiermark bietet auch Hilfe an, wenn Probleme bestehen, die auf dem EAP-Portal Steiermark bereitgestellten Informationen zu verstehen. Die Inanspruchnahme des EAP Steiermark ist kostenlos.
Der EAP Steiermark
- stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen in Steiermark, dies beinhaltet auch Informationen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, im Internet (EAP-Portal Steiermark) bereit und
- nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.
Das EAP-Portal Steiermark schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht es, Formalitäten auch aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können. Im EAP Portal Steiermark werden zudem Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Ausbildungsgängen etc. angeboten.
Beim EAP Steiermark eingebrachte Anfragen werden so schnell wie möglich beantwortet. Anfragen in englischer Sprache werden in englischer Sprache beantwortet
Die Möglichkeiten der Informationseinholung sowie der Verfahrensabwicklung sind in der Prozessabbildung dargestellt.
EAP-Leitfaden - Dienstleister
EAP-Leitfaden - Berufsqualifikationen für reglementierte Berufe
Infobox:
"Dienstleistung" ist jede von Artikel 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfasste selbstständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird.
Auf den Seiten des EAP Steiermark finden Sie Informationen über Anforderungen, die für in der Steiermark niedergelassene Dienstleistungserbringer, insbesondere bezüglich der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten, gelten. Bitte beachten Sie neben den hier erwähnten Verfahren auch noch Meldepflichten bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt.
Weiterführende Informationen
- EU-Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- EU-Dienstleistungsrichtlinie
- EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- EU-Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdienten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
- EU-Durchführungsverordnung über die Erhebung und den Austausch von Nutzerstatistiken und Rückmeldungen der Nutzer zu den Diensten des einheitlichen digitalen Zugangstors